Baustatische Prüfung
Prüfingenieur und Prüfsachverständiger: Kernkompetenz baustatische Prüfung
Baustatische Prüfung bei einem Sonderbau
Gemäß Bauordnung wird jedes Bauvorhaben einer Gebäudeklasse zugeordnet, von der die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren abhängen. Je höher diese ist, desto höher auch die Anforderungen an die erforderlichen Nachweise und die Prüfung dieser.
Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch die untere Bauaufsichtsbehörde. Hier übernimmt der Prüfingenieur die Aufgaben der Gefahrenabwehr der staatlichen Schutzpflicht. Er überprüft alle Unterlagen, die beim Bauordnungsamt einzureichen sind.
Die baustatische Prüfung umfasst:
- Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes
- Prüfung der Ausführungsplanung (statische Berechnungen, Bewehrungspläne, Positionspläne, Fertigteilpläne, Stahlbaupläne u.a.)
- Überwachung der Bauausführung durch Stichproben.
Prüfsachverständige bei anderen Bauwerken
Außerhalb des Bereichs der Sonderbauten beauftragt der Bauherr selbst die Prüfsachverständigen mit der baustatischen Prüfung und der stichprobenartigen Überwachung.
Der Prüfsachverständige stellt die Bescheinigung der Standsicherheit I und II gemäß Bauordnung aus. Diese Bescheinigungen sind im Rahmen der Baugenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die ZMH Prüfingenieure prüfen unter anderem:
Allgemeiner Hochbau
- Wohnungsbau
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Universitäts- und Laborgebäude
- Schulen und Kindergärten
- Sportanlagen
- Fassaden und Glasbau
Industriebau
- Industriehallen, Industrieanlagen
- Förderanlagen
- Kranbahnen, Krananlagen
Spezialtiefbau
- Baugruben
- Tiefgründungen
Ingenieurbau
- Behälter
- Straßenbrücken
- Eisenbahnbrücken
- Lärmschutzwände im Zuge von Straßen und Eisenbahnen
- Tunnel offener Bauweise
- Feste Fahrbahnsysteme für Trambahnen und Vollbahnen
- Verkehrszeichenbrücken